
Eine Eigentumswohnung in den FröbelHöfen Dresden kann auch steuerlich interessant sein: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann von der degressiven Abschreibung mit jährlich 5 % profitieren.
Dabei werden jedes Jahr 5 % des jeweils verbleibenden Gebäude-Restwerts steuerlich abgeschrieben. So entstehen insbesondere in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge, die abhängig von der persönlichen steuerlichen Situation die Steuerbelastung reduzieren können.
Auch ein späterer Wechsel zur linearen AfA ist möglich. Ob und in welchem Umfang sich die degressive Abschreibung nutzen lässt, sollte im Rahmen einer individuellen Steuerberatung geprüft werden.
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Rufen Sie uns gerne an oder fordern Sie die Unterlagen an – wir stehen Ihnen jederzeit gern für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung.
